AGB

AGB SEESTERN


Mietgegenstand:

Ausstattung und ungefähre Größe des Mietgegenstandes können der Homepage www.seestern-freesenhoff.de entnommen werden.

Mietzweck:

Der Mietgegenstand wird dem Mieter ausschließlich für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Modalitäten Anreise:

Am Anreisetag steht der Mietgegenstand grundsätzlich ab 16 Uhr zur Verfügung. In Einzelfällen kann es in der Hauptsaison zu Verzögerungen bei der Wohnungsreinigung kommen, sodass der Mietgegenstand dann erst ab 18 Uhr bezogen werden kann. In solchen Ausnahmefällen wird der Mieter über seine Mobilfunknummer informiert.

Ein Haus- und Wohnungsschlüssel befindet sich im beschrifteten Schlüsseltresor rechts neben dem Eingang des Objekts (mittlerer Tresor). Ein weiterer Haus- und Wohnungsschlüssel befindet sich innerhalb des Mietgegenstandes. Bei Abreise sind die Schlüssel am jeweiligen Ablageort wieder ordentlich zu deponieren.

Modalitäten Abreise:

Am Abreisetag hat der Mieter den Mietgegenstand bis spätestens 10 Uhr in besenreinem Zustand zu verlassen. Vor Abreise hat der Mieter die Bettwäsche abzuziehen, sämtliches Geschirr zu spülen, den Geschirrspüler auszuräumen und sämtliche Mülleimer zu leeren sowie den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Verstößt der Mieter gegen eine oder mehrere der vorgenannten Bedingungen, hat er einen Nachreinigungsbetrag i.H.v. 50 EUR zu zahlen.

Datenweitergabe:

Der Mieter stimmt zu, dass seine Mobilfunknummer ggf. an den Objektverwalter, Handwerker oder das Reinigungspersonal weitergegeben werden darf, um den Mieter zu benachrichtigen bzw. bei Problemen zu kontaktieren.

Rücktritt, Schadenersatz:

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung (z.B.: Brief, E-Mail) gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er Schadenersatz i.H.d. Gesamtmiete abzüglich Endreinigung und Wäscheservice zu zahlen. Zur Schadensminderung wird der Vermieter sich in diesem Fall um eine anderweitige Vermietung bemühen. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Der Vermieter kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mieter vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Mieter mit fälligen Zahlungen in Verzug ist und er den Mieter einmal unter letztmaliger Fristsetzung angemahnt hat. Im Falle des Vermieterrücktrittes steht dem Mieter kein Schadensersatzanspruch o. Ä. zu.

Sorgfaltspflicht, Schäden:

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln und die Hausordnung zu beachten. Für Beschädigungen des Mietgegenstandes oder des Objekts ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn diese von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, Hygieneartikel, Windeln, Feuchttücher und ähnliches nicht hineingeworfen oder hineingegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung.

Tierhaltung, Rauchen:

Tierhaltung und Rauchen sind im Mietgegenstand und im Objekt NICHT gestattet. Bei Verstoß hat der Mieter den Betrag des zusätzlichen Reinigungsaufwandes zu zahlen.