Zur Beantwortung einer Mietanfrage und zur Durchführung eines Mietvertrages ist es erforderlich, in gewissem Umfang – etwa zur Kontaktaufnahme, zur Durchführung von Zahlungen und zur regelmäßigen Korrespondenz im Rahmen der vertraglichen Beziehung – personenbezogene Daten von Kontaktpersonen verarbeiten.
Diese Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung eines Mietvertrages und basiert daher auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Es stellt ein legitimes Interesse dar, zur Vertragsdurchführung auch personenbezogene Daten von Personen zu verarbeiten, die nicht selbst Vertragspartei sind, aber an der Vertragsdurchführung mitwirken.
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Verarbeitungszweck entfallen ist; es sei denn, es stehen gesetzliche Pflichten entgegen, die eine längere Speicherung der personenbezogenen Daten gebieten. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten für die Nutzung zu anderen Zwecken zunächst gesperrt und anschließend gelöscht, sobald die gesetzlich/behördlich vorgeschriebene Speicherfrist abgelaufen ist. Des Weiteren ist eine Aufbewahrung zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der Verjährungsvorschriften möglich.
Zu Zwecken der Vertragsdurchführung ist die Unterstützung durch Dienstleister möglich, insbesondere bei der Mietverwaltung. Durch vertragliche Vereinbarungen mit den Dienstleistern wird sichergestellt, dass diese personenbezogenen Daten ebenfalls entsprechend den Vorgaben der DSGVO verarbeiten.
Den von der Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffenen stehen insbesondere folgende Rechte zu:
• Recht auf Auskunft über den Datenbestand (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten (Art. 16, 17 DSGVO)
• Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Recht auf Übertragung des Datenbestandes (Art. 20 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Zur Ausübung der vorgenannten Rechte nach der DSGVO können sich die Betroffenen jederzeit an den Vermieter – bzw. an seine Mietverwaltung – wenden.